
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung von Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen unabhängig vom Auftragswert ausschließlich zu den nachstehenden Lieferbedingungen von Technische Dienstleistungen Otmar Runge. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von Technische Dienstleistungen Otmar Runge bestätigt werden.
2. Lieferungen
Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache mit dem Kunden. Von Technische Dienstleistungen Otmar Runge genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Technische Dienstleistungen Otmar Runge behält sich das Recht vor, nach billigem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt ist.
Ist eine Lieferfrist vereinbart, so verlängert sich diese angemessen bei höherer Gewalt oder dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht schuldhaft von Technische Dienstleistungen Otmar Runge verursacht wurden. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware oder Konstruktionszeichnungen bei Technische Dienstleistungen Otmar Runge auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4. Preise
Die Preise gelten ab Niederrossbach, Mehrwertsteuer, Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenkosten werden gesondert zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind in Euro 30 Tage netto nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort zahlbar.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung trägt der Kunde. Werden Zahlungen gestundet oder verspätet geleistet, so werden nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung – soweit dies gesetzlich erforderlich ist – Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist die gesamte Forderung fällig, wenn der Kunde mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Sie ist ebenfalls fällig, wenn Finanzierung vereinbart ist und diese aus einem vom Kunden zu vertretender Grund nicht zustande kommt. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes.
Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten die in Punkt 5 aufgeführten Zahlungsbedingungen als bindend.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Aufrechnen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Lieferer nicht bestrittenen Gegenforderungen.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
Technische Dienstleistungen Otmar Runge leistet Gewähr für Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Technische Dienstleistungen Otmar Runge haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von Technische Dienstleistungen Otmar Runge beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung, des fehlerhaften Einbaus etc.
Der Kunde hat die von Technische Dienstleistungen Otmar Runge gelieferte Ware oder Konstruktionszeichnungen unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind Technische Dienstleistungen Otmar Runge innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Ablieferung schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das Gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, wird Technische Dienstleistungen Otmar Runge von der Verpflichtung zur Gewährleistung frei.
Technische Dienstleistungen Otmar Runge leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
Die Haftung von Technische Dienstleistungen Otmar Runge ist begrenzt auf die Kosten für die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Für Mangelfolgeschäden leistet Technische Dienstleistungen Otmar Runge nur Ersatz bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7. Sonstige Haftung
Im Übrigen haftet Technische Dienstleistungen Otmar Runge nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitenden Angestellten. Für ein Verhalten von Erfüllungsgehilfen trifft Technische Dienstleistungen Otmar Runge nur eine Verantwortung bei grobem Verschulden, soweit eine Verletzung von Hauptpflichten betroffen ist.
Bei Verzug haftet Technische Dienstleistungen Otmar Runge darüber hinaus in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit für den Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der durch den Verzug begründeten Verspätung, höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl anstelle der Geltendmachung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt nicht für aus einer Sonderanfertigung stammende Artikel. Soweit Technische Dienstleistungen Otmar Runge aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Technische Dienstleistungen Otmar Runge behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit Technische Dienstleistungen Otmar Runge unter Einschluss zukünftig entstehender Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden erfolgt stets für Technische Dienstleistungen Otmar Runge.
9. Warenrückgabe
Eine Warenrückgabe kann nur mit Zustimmung von Technische Dienstleistungen Otmar Runge vorgenommen werden. Bei frachtfreier Rücksendung wird der berechnete Wert abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % gutgeschrieben. Aus einer Sonderanfertigung stammende Artikel werden nicht zurückgenommen.
10. Vertragsänderung
Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Technische Dienstleistungen Otmar Runge.
11. Sonstiges
Für Lieferungen und Leistungen von Technische Dienstleistungen Otmar Runge gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Niederrossbach. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.